Rechtsprechung
   BSG, 07.09.1988 - 10 RAr 8/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,21157
BSG, 07.09.1988 - 10 RAr 8/87 (https://dejure.org/1988,21157)
BSG, Entscheidung vom 07.09.1988 - 10 RAr 8/87 (https://dejure.org/1988,21157)
BSG, Entscheidung vom 07. September 1988 - 10 RAr 8/87 (https://dejure.org/1988,21157)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,21157) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (22)

  • BSG, 29.05.1996 - 3 RK 26/95

    Statusbegründender Charakter des Krankenhaus-Versorgungsvertrages, Ermittlung der

    Die Vorschrift ist unabhängig davon anzuwenden, ob der Verwaltungsakt mit der reinen Anfechtungsklage, mit der Verpflichtungsklage (BSG SozR 4100 § 91 Nr. 5; BSG SozR 4100 § 19 Nr. 9) oder, wie hier, mit der kombinierten Anfechtungs- und Leistungsklage angefochten wird (BSG Urteil vom 7. September 1988 - 10 RAr 8/87 - nicht veröffentlicht).
  • BSG, 08.12.1993 - 14a RKa 1/93

    Wirtschaftlichkeit - Kassenzahnarzt - Krankenkasse - Untätigkeitsklage -

    Sie hat die nach ihrem Wortlaut nur für die Anfechtungsklage geltende Regelung auch auf die Verpflichtungsklage (BSG Urteil vom 2. Dezember 1992 - 14a/6 RKa 57/91 - MedR 1993, 358; BSGE 42, 212, 216 = SozR 1500 § 31 Nr. 3; SozR 4100 § 19 Nr. 5; vgl ferner auch BVerwGE 15, 1, 32; 16, 194) und die kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklage (BSG Urteil vom 7. September 1988 - 10 RAr 8/87) angewandt, auch wenn der begehrte Verwaltungsakt oder die begehrte Leistung im Ermessen der Behörde stand, also nur mit der Klage auf Aufhebung des Ablehnungsbescheides und Verurteilung zur Neubescheidung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts verfolgt werden konnte (SozR 4100 § 91 Nr. 5).
  • SG Duisburg, 29.06.2018 - S 49 AS 2087/17

    Erteilung einer Zusicherung des für die neue Unterkunft örtlich zuständigen

    Das Feststellungsinteresse ist aber schon dann zu verneinen, wenn - wie hier - ungewiss bleibt, ob in Zukunft noch einmal die gleichen tatsächlichen Verhältnisse vorliegen wie im Zeitpunkt des Erlasses des erledigten Verwaltungsaktes (vgl zum Ganzen Senatsurteil vom 4. Juni 2008 - L 18 AS 1541/07 - BSG, Urteil vom 07. September 1988 - 10 RAr 8/87 - veröffentlicht in ju-ris - mwN; BVerwG, Urteil vom 25. November 1986 - 1 C 10/86 = Buchholz, 310, § 113 Nr. 162)." (LSG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 08.08.2012 - L 18 AS 424/12 B PKH, juris, Rn. 7 f.).
  • BSG, 24.07.1996 - 7 KlAr 1/95

    Zulässigkeit der Klage gemäß § 116 Abs. 6 AFG , Rechtsschutzinteresse,

    Stützt aber die Klägerin ihr berechtigtes Interesse nicht hierauf, so darf hinsichtlich der vorbezeichneten ersten Alternative nicht völlig ungewiß bleiben, ob künftig gleiche Verhältnisse wieder Grundlage eines inhaltlich ähnlichen Beschlusses sein werden (BSG SozR 3-1500 § 55 Nr. 12; BSG, Urteil vom 7. September 1988 - 10 RAr 8/87 -, unveröffentlicht; Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) Buchholz 310 § 113 Nr. 162).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 04.10.2010 - L 18 AS 1841/10

    Prozesskostenhilfe; Erfolgsaussicht; Zusicherung zu den Unterkunftskosten;

    Das Feststellungsinteresse ist aber schon dann zu verneinen, wenn - wie hier - ungewiss bleibt, ob in Zukunft noch einmal die gleichen tatsächlichen Verhältnisse vorliegen wie im Zeitpunkt des Erlasses des erledigten Verwaltungsaktes (vgl hierzu BSG, Urteil vom 07. September 1988 - 10 RAr 8/87 - juris - mwN; BVerwG, Urteil vom 25. November 1986 - 1 C 10/86 = Buchholz, 310, § 113 Nr. 162).

    Ein berechtigtes Interesse im dargelegten Sinne folgt schließlich auch nicht aus einem etwaigen Interesse der Kläger an einer auf erschöpfender Klärung der Sach- und Rechtslage beruhenden Kostenentscheidung (vgl. BSG, Urteil vom 07. September 1988 - 10 RAr 8/87 -).

  • BSG, 27.03.2007 - B 13 RJ 43/05 R

    Verrechnung eines Beitragsrückstandes mit laufender Rentenzahlung -

    In einem solchen Fall aber wird die Anfechtungsklage unzulässig, auch wenn die Erledigung erst während des Revisionsverfahrens eintritt (BSG vom 21. Oktober 1958, BSGE 8, 178, 180; BSG vom 7. September 1988 - 10 RAr 8/87; BSG vom 22. Juni 1994, SozR 3-2500 § 116 Nr. 7 S 45; BSG vom 8. Dezember 1993, BSGE 73, 244, 245 f = SozR 3-1500 § 88 Nr. 1; BSG vom 25. März 1997 - 4 RA 40/95).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 08.08.2012 - L 18 AS 424/12

    Prozesskostenhilfe - Zusicherung zu den Unterkunftskosten - Erfolgsaussichten -

    Das Feststellungsinteresse ist aber schon dann zu verneinen, wenn - wie hier - ungewiss bleibt, ob in Zukunft noch einmal die gleichen tatsächlichen Verhältnisse vorliegen wie im Zeitpunkt des Erlasses des erledigten Verwaltungsaktes (vgl zum Ganzen Senatsurteil vom 4. Juni 2008 - L 18 AS 1541/07 - BSG, Urteil vom 07. September 1988 - 10 RAr 8/87 - veröffentlicht in juris - mwN; BVerwG, Urteil vom 25. November 1986 - 1 C 10/86 = Buchholz, 310, § 113 Nr. 162).

    Ein berechtigtes Interesse im dargelegten Sinne folgt schließlich auch nicht aus einem etwaigen Interesse der Klägerin an einer auf erschöpfender Klärung der Sach- und Rechtslage beruhenden Kostenentscheidung (vgl BSG, Urteil vom 07. September 1988 - 10 RAr 8/87 -).

  • LSG Baden-Württemberg, 09.08.2007 - L 7 AS 874/07

    Fortsetzungsfeststellungsklage - Verfahrensverwaltungsakt - Aktenübersendung

    Auf das von der Klägerin behauptete berechtigte Interesse an der beantragten Feststellung unter dem Gesichtspunkt der Wiederholungsgefahr war deshalb nicht mehr einzugehen, obgleich auch ein derartiges schützenswertes Interesse schon mangels einer zulässigen Klage nicht gegeben ist (vgl. im Übrigen zur Wiederholungsgefahr BSG, Urteil vom 7. September 1988 - 10 RAr 8/87 - ; BSG SozR 3-1500 § 55 Nr. 12).
  • BSG, 20.05.1992 - 14a/6 RKa 29/89

    Sozialgerichtsverfahren - Fortsetzungsfeststellung - Feststellungsinteresse -

    Es darf nicht völlig ungewiß bleiben, ob in Zukunft noch einmal die gleichen tatsächlichen Verhältnisse vorliegen wie im Zeitpunkt des Erlasses des erledigten Verwaltungsaktes (BSG Urteil vom 7. September 1988, 10 RAr 8/87; BVerwG Buchholz, 310, § 113 Nr. 162).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 23.03.2011 - L 5 AS 2297/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozesskostenhilfe - maßgeblicher Zeitpunkt für

    Es darf nicht völlig ungewiss bleiben, ob in Zukunft noch einmal die gleichen tatsächlichen Verhältnisse vorliegen wie im Zeitpunkt des Erlasses des erledigten Verwaltungsaktes (Bundessozialgericht, Urteil vom 20. Mai 1992, 14a/6 RKa 29/89; Urteil vom 7. September 1988, 10 RAr 8/87).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 31.08.2011 - L 4 P 9/06

    Anspruch des Heimträgers auf Förderleistungen in der Form von Schuldendiensthilfe

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.04.2000 - L 12 AL 164/99

    Anspruch auf vorläufige Zahlung von Insolvenzgeld vor Verfahrenseröffnung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2011 - L 11 KA 54/08

    Vertragsarztangelegenheiten

  • BSG, 21.02.1995 - 10 RAr 5/93

    Einbeziehung von Straßenfräsunternehmen in die Winterbauförderung - Betriebszweck

  • SG Aachen, 16.07.1999 - S 8 AL 72/99
  • BSG, 02.12.1992 - 14a/6 RKa 57/91

    Genehmigung für die Beschäftigung einer Weiterbildungsassistentin zur

  • LSG Thüringen, 28.07.2003 - L 6 RJ 280/03

    Zulässigkeit der Berufung bei einem Feststellungsantrag; Zurückweisung an die

  • LSG Baden-Württemberg, 18.04.2012 - L 3 AL 1767/11
  • LSG Baden-Württemberg, 20.07.2011 - L 3 AS 1876/10
  • LSG Berlin-Brandenburg, 24.09.2009 - L 18 AS 1613/09
  • SG Speyer, 05.04.2004 - S 7 KR 105/02

    Anspruch auf mehrfache tägliche Blutzuckermessung im Rahmen häuslicher

  • SG Speyer, 15.01.2003 - S 7 KR 183/01
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht